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  1. Hartz-IV: Bildungspaket, Bürgerarbeit…

    die Stümperei geht weiter

    In unserer vorigen Ausgabe (die leider schon länger zurückliegt, als uns selbst lieb ist) waren etliche der anstehenden Gesetzesänderungen, die im Wesentlichen durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 über die Verfassungsrechtmäßigkeit der Regelbedarfssätze nötig wurden, noch nicht beschlossen worden.
    Inzwischen wissen wir einiges mehr und genauer. Die meisten Änderungen wurden präzisiert und das Bildungspaket eingeführt.

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  2. Neues von der Hartz-IV-Front

    Front? Ist denn Krieg? Nun, geschossen wird nicht. Aber der Sozialabbau speziell für die Menschen, die Arbeitslosengeld II (im Volksmund Hartz IV) beziehen, geht rasant weiter.

    Dabei hatten viele nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres gehofft, dass es mehr Geld und Verbesserungen für die Betroffenen geben würde.

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  3. Neues von der Hartz-IV-Front: Verfassungswidrig oder nicht?

    Seit dem 1. Januar 2005, als das Arbeitslosengeld II (im Volksmunde Hartz IV genannt), die beiden Leistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in sich vereinigte, gibt es Probleme damit, Widersprüche und Klagen zuhauf.

    Einige KlägerInnen hatten es nun im letzten Jahre bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft.

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  4. Tipp: Transf(ai)rgesellschaften

     

    In Folge der Wirtschaftskrise wurden bereits viele Arbeitsplätze vernichtet und weitere sind bedroht. Im Falle befristeter und tarifvertraglich nicht geschützter Arbeitskräfte ist die Sache einfach. Ihre Verträge laufen aus und werden danach nicht verlängert, ansonsten reichen Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist. Bessere Chancen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, haben Beschäftigte, die durch Tarifverträge - in gewissem Umfang - geschützt und von Betriebsräten - hoffentlich - vertreten werden. In diesen Fällen ziehen Unternehmen die Gründung einer Transfergesellschaft, manchmal auch Qualifikationsgesellschaft genannt, dem Weg über Kündigungen oft vor. Das klingt besser - richtig sozialverträglich - kann aber auch zum Nachteil der Beschäftigten sein.

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