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  1. Die 9te Änderung zum SGB II, genannt Rechtsvereinfachungen

    In 11 Jahren seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (welches vieles, aber beileibe nicht alles zum Arbeitslosengeld II regelt) hat dieses Gesetz bereits die 9te Änderung erfahren. Und fast nie ist etwas verbessert worden (zumindest aus Sicht der Betroffenen). Meist ist das Gegenteil der Fall oder die Neuerungen sind unzulänglich.
    In unserer letzten Ausgabe, Nr. 197, berichteten wir über die Änderungen im Wohngeldgesetz und die bevorstehende 9te Änderung zum SGB II. Im August ist diese dann durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.

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