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Kreismusikschule/KVHS: Stunde der Entscheidung naht
Stehen die sicheren Arbeitsplätze vor dem Aus?
Am Montag, den 13. Februar, 16:00 Uhr, werden im Kreishaus die Weichen für die Kreismusikschule/KVHS gestellt:
Die Mitglieder des Kreiskulturausschusses müssen entscheiden, ob sie der Vorlage von Landrat Reuter folgen, und die relativ sicheren Arbeitsplätze in der Kreismusikschule zum Abschuss freigeben (entgültig zu entscheiden im Kreistag am 22. Februar). So steht es als Ziel relativ unverblümt in der Verwaltungsvorlage, mutmaßlich erarbeitet von dem fragwürdigen Insolvenzverwalter Staufenbiel, welcher wiederum vom KVHS-Aufsichtratsvorsitzenden Marcel Riehtig als "sachkundiger" Geschäftsführer der Kreismusikschule/KVHS eingesetzt wurde.
SPD-Landrat Reuter will sichere Arbeitsverhältnisse in prekäre Honorarstellen umwandeln
Was aber von einem neoliberalen Elendsverwalter zu erwarten ist, überrascht doch in Deutlichkeit und Dreistigkeit kommend von einem SPD-Landrat: Denn während viele Sozialdemokraten zur Zeit versuchen links zu blinken (der Wahlkampf naht), entspricht die Vorlage von Landrat Reuter doch der alten neoliberale Doktrin: Privat vor Staat. So erklingt das alte Lied, dass privatwirtschaftlich organisierte Einheiten immer "effizienter" seien, vorallem, Überraschung: weil sie (prekäre) Honorarkräfte statt halbwegs abgesicherte TVöD-Arbeitskräfte einsetzen würden. Potentiell besorgten BürgerInnen wird gleichzeitig versprochen, dass natürlich auch zukünftig bei einem privaten Anbieter die Qualität des Angebots in der Fläche erhalten werde und auch Menschen mit kleinem Einkommen der Zugang zu subventionierten Angeboten erhielten. Über die Klinge springen sollen "lediglich" die teuren MusikschulehrerInnen, denen entweder "betriebsbedingt gekündigt" werde oder als prekarisierte "Honorarkräfte" weiter arbeiten dürften...
Defizit und Wasserkopf
Zur Begründung der entgültigen Privatisierung wird propagandistisch ein Defizit von 800.000 Euro ins Feld geführt, welches pauschal der "Ineffizienz" der öffentlichen Einrichtung zugeschrieben wird. Kein Wort zum Wasserkopf, welcher allein von Kreisrat Riethig als Aufsichtsratsvorsitzenden zu verantworten ist.
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Nachtrag I zur VHS
Wie aus einem „Fall Eberwien“ ein „Fall Riethig“ wird…
„Atemberaubend“ – so nennt der stellvertretende Chefredakteur des Göttinger Tageblatts zutreffend das Schauspiel, welches Kreisrat Marcel Riethig und der Göttinger Ratsherr Tom Wedrins zurzeit aufführen.
Und es ist tatsächlich atemberaubend, wie der Kreisrat versucht, eine Woche vor der Kommunalwahl die gegen den VHS-Geschäftsführer Eberwien im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, in dem er die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Kollegen Güntzler (CDU) beauftragt zu prüfen, ob ein „Schaden für die VHS entstanden sei“. Wir vermuten mal, er meint nicht den entstandenen Imageschaden oder den Schaden, den ein selbstherrlicher Geschäftsführer tagtäglich anrichtet, sondern einen „finanziellen Schaden“.
Die leicht zu durchschauende Intention ist dabei so simpel wie dreist:
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Nachtrag II: VHS-Eberwien Skandal
Happy End?
Wir lernen Seiten unserer Provinzpolitiker kennen, die wir nie kennenlernen wollten…
Jetzt hat der VHS-Aufsichtsrat die längst überfällige Konsequenz gezogen und den Geschäftsführer Eberwien beurlaubt. Was schon vor langer Zeit hätte passieren müssen, hätte der Aufsichtsrat tatsächlich als Kontrollorgan funktioniert und die Vorwürfe ernst genommen. Dies tat er aber offensichtlich nicht und machte somit aus dem "Fall Eberwien" einen Fall der fehlenden Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Die im Aufsichtsrat sitzenden Provinzpolitiker verstanden sich als Verteidiger des selbstherrlich agierenden Geschäftsführers, griffen Beschäftigte und ihren Betriebsrat als mögliche „Whistleblower“ an und versuchten bis zuletzt, Eberwien zu halten.
Was lernen wir daraus?
Wir lernen: Normale Beschäftigte erhalten eine Kündigung, wenn sie z.B. verdächtigt werden, Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro unterschlagen zu haben (Fall „Emely“). Die lokale Politik-Prominenz geht aber aber davon aus, dass für einen Geschäftsführer einer „öffentlichen“ GmbH andere Spielregeln gelten und auch eine mögliche Unterschlagung von mehreren Tausend Euro nicht problematisch sei. Das lässt tief blicken…
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Selbstbedienung in der VHS?
Geschäftsführung der VHS muss finanzielle Unregelmäßigkeiten erklären
Gelten für den Geschäftsführer einer öffentlichen GmbH andere Spielregeln als für „normale“ Beschäftigte? Das fragen sich die KollegInnen der VHS Göttingen-Osterode. Denn wie jetzt ans Licht kam, nutzte wohl der Geschäftsführer der VHS, Thomas Eberwien, die geschäftliche Kreditkarte über fast eineinhalb Jahre, ohne Belege vorzulegen oder Ausgaben für private Zwecke zu erstatten.
Nachdem sich so einige tausend Euro seit April 2015 aufsummierten, u.a. für Flugreisen und Hotelrechnungen in Amsterdam und Mallorca, stellten KollegInnen nun sogenannte Gefährdungsanzeigen und wandten sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat.
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Update zum VHS-Skandal
Wie sich der Fall Eberwien
zum Fall Riethig entwickelte
Das Göttinger Publikum staunte nicht schlecht, als im vergangenen Sommer handfeste Untreue-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer der VHS Göttingen-Osterode öffentlich wurden. Doch der eigentliche Skandal entwickelte sich erst in den darauf folgenden Monaten: Es drängte sich zunehmend der Eindruck auf, dass die Aufsichtsratsmehrheit alles unternahm, um die möglichen Verfehlungen des Geschäftsführers runter zu spielen und stattdessen die ‚Whistleblower‘ anzugreifen. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue gegen Eberwien ein. Was ist passiert?
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VHS Göttingen erstreitet Tarifvertrag
Wie in den letzten Ausgaben des Göttinger Betriebsexpress berichtet, gibt es Umbrüche in der „öffentlich verantworteten" Weiterbildungsbranche in Südniedersachsen:
Die Landkreise Göttingen und Osterode haben ihre Kreisvolks- und Kreismusikschulen ausgegründet und zur KVHS Südniedersachsen gGmbH fusioniert. Zudem kauften sie sich mit der GAB Duderstadt noch eine „Inhouse-GmbH". In diesen Einrichtungen streiten die Beschäftigten nun für Haustarifverträge, die zwar abstrakt von den Eigentümern (den Landkreisen) zugesagt wurden - jedoch noch in weiter Ferne scheinen ...
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VHS-Nachtrag III:
Wir Staunen ...
Mit großem Erstaunen beobachten wir die Entwicklungen rund um den VHS-Aufsichtsrat. Wir sind überrascht, wie sich die Mehrheit der AR-Mitglieder verhält, seitdem der Betriebsrat der VHS sich im August an dieses Kontrollorgan wandte, um über ein mögliches Fehlverhalten des ehemaligen Geschäftsführers Thomas Eberwien zu informieren und um Schutz für VHS-Beschäftigte zu bitten (wir berichteten hier).
Wir fragen uns inzwischen:
Könnte es sein, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Marcel Riethig damals entschied, statt seiner Verantwortung nachzukommen alles zu tun, um „Schaden von dem Geschäftsführer abzuwenden"?
Und könnte es sein, dass die vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten Wirtschaftsprüfer (Quattek und Partner) sowie die Rechtsanwälte Schneehain und John in Folge alles daran setzten, genau diese Vorgabe umzusetzen?
Kann es z.B. sein, dass diese „Berater“ tatsächlich die umstrittenen Zahlungen mit der geschäftlichen Kreditkarte mit möglichen anderen „Forderungen des ehemaligen Geschäftsführers gegen die VHS“ aufrechnen, um zu dem fragwürdigen Ergebnis zu kommen, letztlich wäre der Gesellschaft (fast) kein Schaden entstanden?
Und: Sollte dies auch so der Staatsanwaltschaft vorgetragen werden, wird diese dann zu einem anderen Ergebnis kommen können, als die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einzustellen?
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Volkshochschule Göttingen-Osteorde:
Scheinselbständigkeit bei der VHS?
Die VHS Göttingen, früher ein eingetragener Verein, heute die VHS Göttingen-Osterode gGmbH, war und ist trotz einiger struktureller Veränderungen für die Stadt und die Region von unschätzbarem Wert. Das Angebot ist über die Jahre hinweg immer vielfältiger geworden und geht weit über die „klassischen“ Urlaubssprachkurse, Fotoworkshops oder EDV-Weiterbildungsseminare hinaus.
Nach vielen Konflikten um die Wiedertarifierung der Festangestellten und das selbstherrliche Verhalten des ehemaligen Geschäftsführers Eberwien (der Betriebsexpress berichtete) kommt nun ein anderer Bereich in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit:
die sogenannten Schulabschlusskurse unterrichtet von freien und formal selbstständigen DozentInnen.
Dieser immens wichtige und stetig gewachsene Bereich der Volkshochschule fand in der öffentlichen Wahrnehmung bislang nur wenig Beachtung. Dabei bietet der zweite Bildungsweg mit den sogenannten Schulabschlusskursen seit Jahrzehnten für viele, vor allem junge Menschen, die Chance, nachträglich den Haupt- oder Realschulabschluss zu erwerben und so persönliche und berufliche Ziele zu verwirklichen. Dass dies gelingt, hängt in erheblichem Maße auch an der Arbeit der dortigen DozentInnen und deren oft jahrelanger Erfahrung, Einsatz und Engagement. Aber zu welchen Bedingungen?
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