Wir Staunen ...
Mit großem Erstaunen beobachten wir die Entwicklungen rund um den VHS-Aufsichtsrat. Wir sind überrascht, wie sich die Mehrheit der AR-Mitglieder verhält, seitdem der Betriebsrat der VHS sich im August an dieses Kontrollorgan wandte, um über ein mögliches Fehlverhalten des ehemaligen Geschäftsführers Thomas Eberwien zu informieren und um Schutz für VHS-Beschäftigte zu bitten (wir berichteten hier).
Wir fragen uns inzwischen:
Könnte es sein, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Marcel Riethig damals entschied, statt seiner Verantwortung nachzukommen alles zu tun, um „Schaden von dem Geschäftsführer abzuwenden"?
Und könnte es sein, dass die vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten Wirtschaftsprüfer (Quattek und Partner) sowie die Rechtsanwälte Schneehain und John in Folge alles daran setzten, genau diese Vorgabe umzusetzen?
Kann es z.B. sein, dass diese „Berater“ tatsächlich die umstrittenen Zahlungen mit der geschäftlichen Kreditkarte mit möglichen anderen „Forderungen des ehemaligen Geschäftsführers gegen die VHS“ aufrechnen, um zu dem fragwürdigen Ergebnis zu kommen, letztlich wäre der Gesellschaft (fast) kein Schaden entstanden?
Und: Sollte dies auch so der Staatsanwaltschaft vorgetragen werden, wird diese dann zu einem anderen Ergebnis kommen können, als die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einzustellen?
Wir erinnern uns:
Es scheint (1.) unstrittig, dass der ehemalige Geschäftsführer der VHS, Thomas Eberwien, über ein Jahr lang die geschäftliche Kreditkarte nutzte ohne Belege einzureichen, obwohl dies monatlich angemahnt wurde, und sogar Privatkäufe mit der geschäftlichen Kreditkarte tätigte. JuristInnen erklären uns, dass dies unzweifelhaft den Tatbestand der Untreue erfüllen würde. In vergleichbaren Fällen hätten Oberlandesgerichte auch fristlose Kündigungen von Geschäftsführern unter Verweis auf Untreue bestätigt.
(2.) JuristInnen erklären ebenfalls, dass die Frage ob und wann etwaige Privatausgaben zurückerstattet werden, für die Erfüllung des Tatbestandes „Untreue“ zweitrangig ist. Geschäftsführer dürfen ein Firmenvermögen nicht einfach als private Sparkasse nutzen. Wenn allerdings Privatausgaben zurückgezahlt werden, dann gilt dies als „konkludentes Schuldanerkenntnis“.
(3.) Erklären uns JuristInnen, dass ein „Aufrechnen ohne Aufrechnungserklärung“ absolut unzulässig, ja „unvertretbar“ sei. Angeblich müssen Studierende der Jurisprudenz dies schon im zweiten Semester lernen, im Staatsexamen würde solch eine "Aufrechnung ohne Aufrechnungserklärung" unter „abstruse Argumentation“ fallen und mit mangelhaft bewertet werden.
Nun fragen wir uns:
Kann es trotzdem sein, dass die hochgeschätzten Rechtsanwälte Schneehain und John sowie die Wirtschaftsprüfer von Quattek und Partner, genau solch eine hanebüchene „Aufrechnungsgeschichte“ nicht nur im Aufsichtsrat vortragen, sondern der Aufsichtsratsvorsitzende Riehthig dies sogar schon im Kreisausschuss weitererzählte?
Und ist es möglich, dass genau diese Mär nun auch von interessierter Seite dem GT-Chefredakteur Graells gesteckt wurde, einem guten Freund von Rechtsanwalt Schneehain den zahlreichen Fotos im Internet zur Folge? Und kann es wirklich sein, dass dieser Chefredakteur nun genau diese Version der Geschichte unbekümmert und en détail in die Welt bläst? Kann es sein, dass Graells diese Geschichte z.B. gegenüber einer kritischen Leserbriefschreiberin erzählt, damit diese ihre Briefe überdenkt?
Wir fragen uns, werden die vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten Rechtsanwälte Schneehain und John genau diese hanebüchene Version der Staatsanwaltschaft vortragen? Also z.B. erklären, dass laut Wirtschaftsprüfer Quattek und Partner es nur eine (kleingerechnete) Forderung in Höhe von ca. 39,- Euro gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer gäbe?
Und kann dann die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis kommen, als das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen?
Und wird dann die Überschrift im Göttinger Tageblatt lauten: „Eberwein: Verdacht der Untreue lässt sich nicht erhärten“?
So, wie ja schon im GT-Artikel vom 21. September angekündigt?
Wir fragen uns: könnte man mit solch einer Strategie in der südniedersächsichen Provinz tatsächlich durchkommen?